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Leistungen des Bestatters/der Bestatterin

Sie haben einen Todesfall zu beklagen und brauchen Unterstützung?

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, was nun zu tun ist und welche Leistungen die österreichischen BestatterInnen für Sie anbieten.

  • Durchführung von Begräbnissen aller Formen
  • hygienische Totenversorgung und Ankleiden der Verstorbenen
  • Aufbahrung des Sarges oder der Urne
  • Besorgung der Grabstelle bzw. Ausheben und Verschließen der Grabstelle
  • Abmeldungen von Versicherungen, Kündigungen von Abo usw.
  • Rituale
  • Regional unterschiedliche Bestattungsdienstleistungen können sein:
    • Besorgung bzw. Vermittlung von Blumenspenden
    • Aufgabe von Zeitungsanzeigen
    • Bestellung des Totenmahls
    • Erstellung von Erinnerungsschmuckstücken
    • Erstellung von Gesichtsmasken
    • Erstellung des digitalen Nachlasses
  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier

Der letzte Wille des/der Verstorbenen muss bei der Organisation berücksichtigt werden. Noch zu Lebzeiten geäußerte oder verschriftlichte Wünsche können hierbei hilfreich sein.

Für den endgültigen Abschied von den Verstorbenen ist die Trauerfeier eine wichtige und emotionale Zeremonie für die Hinterbliebenen. Der/die BestatterIn kann als OrganisatorIn für eine stimmungsvolle und andächtige Trauerfeier sorgen. Mit Rat und Tat steht er/sie Ihnen über religiöse und gesellschaftliche Bräuche, Etikette, Musik, Blumenschmuck und vieles mehr zur Seite und kann Ihnen viele Erledigungen abnehmen.

  • Überführungen

Der Transport von Verstorbenen findet anhand der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich in Bestattungsfahrzeugen statt. Dafür braucht der/die BestatterIn eine Gewerbeberechtigung.

Verstirbt ein/e österreichische/r StaatsbürgerIn im Ausland, kann die Überführung auch von einem ortsansässigen Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Wille des/der Verstorbenen hinsichtlich seiner Beisetzung rechtlich verpflichtend ist. Wenn der/die Verstorbene im Ausland bestattet werden wollte, kann auch diese Überführung vom ortsansässigen Bestattungsunternehmen organisiert werden.

Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer BestatterIn über die Möglichkeiten und Kosten einer Überführung. Er/Sie wird Ihnen fachlich versiert den besten Weg darstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/19/Seite.190700.html

  • Erstellung von Parten bzw. Trauerdrucksorten

Ein würdevolles Gedenken der Verstorbenen ist ein wichtiger Teil des Verabschiedens. Nach Ihren Wünschen kann Ihr/e BestatterIn für Sie individuell angefertigte Trauerdrucke organisieren, gestalten und drucken. Dazu gehören

    • Parten
    • Trauernachrichten in Zeitungen
    • Gedenkbilder
    • Sterbeandenken
    • Danksagungen
    • Kondolenzbücher
    • Kondolenzschreiben
  • Behördenwege, Beschaffung der erforderlichen Urkunden

Vor der Trauerfeier müssen einige Behördengänge erledigt werden. Am besten nehmen Sie rasch mit dem/der BestatterIn ihres Vertrauens Kontakt auf, damit er/sie Sie umsichtig und informiert über alle notwendigen Maßnahmen beraten kann.

  • Thanatopraxie

Thanatopraxie (oder thanatopraktische Behandlung, moderne Einbalsamierung, Verzögerung der Autolyse, Embalming, Leichenkonservierung) ist die erweiterte Totenversorgung mit dem Ziel, dem/der Verstorbenen einen, dem letzten Lebensabschnitt entsprechenden, friedlich schlafenden Eindruck zu verleihen.

Vor allem in folgenden Situationen kann dies sinnvoll sein:

    • Abschiednehmen am offenen Sarg (auch zu einem späteren Zeitpunkt)
    • Nach traumatischen Einwirkungen (z. B. nach Unfällen, um schwere Verletzungen zu kaschieren)

Diese letztmalige Verabschiedung kann für Familienangehörige von großer Wichtigkeit – auch für die spätere Trauerarbeit – sein.

Die Thanatopraxie kann auch bei sanitätsbehördlichen Vorschriften notwendig sein:

    • Aufschub des Beerdigungstermines
    • Internationale Überführung
    • Gruftbestattung

Jeder Bestattungsbetrieb kann seinen KundInnen die Thanatopraxie anbieten. BestatterInnen ohne thanatopaxische Zusatzausbildung können im Bedarfsfall eine/n ThanatopraktikerIn hinzuziehen.