Kosten
Die Kosten für eine Bestattung können unterschiedlich ausfallen. BestatterInnen sind gewerbliche UnternehmerInnen, deren Rechnungen einer ordentlichen, geschäftlichen Kalkulation zugrunde liegen. Eine Bestattungsrechnung ist üblicherweise dreigeteilt: Dies dient der Kostentransparenz gegenüber dem AuftraggeberInnen, einer übersichtlichen Darstellung der erbrachten Dienstleistungen und der Mehrwertsteueranwendung.
Um seriös die Kosten der Bestattungsdienstleistungen anzuführen, bedarf es folgender Informationen:
- Kenntnis des tatsächlichen Sterbeortes und des tatsächlichen Todeszeitpunkts
- gewünschter Begräbnis- oder Beisetzungsort samt der Begräbnisart
- Ausrichtung der Begräbnis- bzw. der Trauerfeier samt eventuell anfallender Zusatzleistungen anderer
- vom/von der Verstorbenen selbst festgelegte Begräbniswünsche/Wünsche für seine/ihre Verabschiedungsfeier
- beauftragten Dienstleistungen des/der Bestatters/Bestatterin durch die Angehörigen
Dazu kommen noch die Kosten für:
- das Sargmodell/Urnenmodell
- die vom/von der BestatterIn erledigten Behördengänge inklusive der staatlichen Hoheitsgebühren
- am Friedhof können Kosten entstehen wie z. B. Leichenhallengebühr, Grab oder Urnennischen öffnen und schließen
- die entsprechenden Religionsgemeinschaften
- den Blumenschmuck
- die musikalische Gestaltung
- weitere individuelle Ausgestaltungen des Begräbnisses
Die österreichischen BestatterInnen müssen sich an das Preisauszeichnungsgesetz halten und sind zu einem unaufgeforderten Kostenvoranschlag (inklusive Eigen- und Fremdleistung, eventuellen Gebühren, Abgaben) verpflichtet.
Wir laden Sie an dieser Stelle recht herzlich ein, den/die jeweilige/n BestatterIn Ihres Vertrauens mit Ihren Wünschen und Fragen für ein unverbindliches Informationsgespräch zu kontaktieren.